Materielle Kreditwürdigkeit - Dispositionskredit

Während bei der persönlichen Kreditwürdigkeit der Rückzahlungswille geprüft wurde, geht es bei der materiellen Kreditwürdigkeit um die Rückzahlungsfähigkeit des Kunden. Daher werden zunächst die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers geprüft. Es ist festzustellen, ob der Kunde in der Lage ist, den Kreditbetrag zuzüglich der Zinsen und Kosten in der festgesetzten Zeit fristgerecht zurückzuführen. Entscheidend ist die Einkommenssituation und/oder Vermögenslage und/oder Besicherung seitens des Kunden.

ein DispositionskreditEine Kreditvergabe kann entweder voll auf das Einkommen, nur auf die Vermögenslage, lediglich auf die Besicherung oder aber auf zwei beziehungsweise alle drei der vorerwähnten Punkte abgestellt werden.
Gleichwohl können Kredite auch durch Sicherheiten Dritter unterlegt werden. In diesem Fall ist anzunehmen, dass der Dritte den Kreditnehmer so gut kennt, dass er von der Rückzahlung des Kredites durch letzteren überzeugt ist.

Prüfung der Kreditwürdigkeit- Dispositionskredit
Analyse der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
§ 18 KWG und seine Bedeutung
Paragraph 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) hat folgenden Wortlaut:Von Kreditnehmern, denen Kredite von insgesamt mehr als einhunderttausend Euro gewährt werden, hat sich das Kreditinstitut die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen zu lassen. Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre.

Mit diesem Paragraphen ist eine Vorschrift geschaffen worden, nach der Kreditinstitute die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des künftigen Kreditnehmers nicht nur verlangen dürfen, sondern auch müssen. Die einzelnen Institute sind somit - zumindest in dieser Hinsicht - auch nicht dem Druck der mannigfaltigen Konkurrenz am Markt ausgesetzt, auf die Vorlage aktueller Zahlen gegebenenfalls zu verzichten, wenn ein Kunde "droht", zu einer anderen Bank zu wechseln, da man .dort keine Einreichung von Zahlen verlangt. Auch bei anderen Kreditinstituten muss besagte gesetzliche Regelung eingehalten werden. Es handelt sich hier um eine so genannte Muss Vorschrift. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen prüft regelmäßig, ob dem Verlangen des § 18 Rechnung getragen wird.
Diese Anforderungen beziehen sich nicht nur auf die Firmenkundschaft, sondern auch auf Privatkunden und nicht bilanzierende Kreditnehmer (zum Beispiel Freiberufler). Es können folgende Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse angefordert werden: Privatkunden: - Einkommensteuerbescheide,
- Einkommensnachweise,
- Vermögensaufstellungen. Freiberufler: - Einnahmen-Überschuss-Rechnungen,
- Einkommensteuerbescheide,
- Vermögensaufstellungen.
Die Einkommensnachweise müssen, auch damit sie eine Aussagekraft besitzen, jüngeren Datums sein. Bei allen anderen aufgeführten Materialien darf der Stichtag nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Das Gesetz gestattet auch Ausnahmen. Von der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann abgesehen werden, wenn die gestellten Sicherheiten oder Mitverpflichteten ausreichende Garantien verkörpern. Dabei ist zu beachten, dass dann nicht nur der Kreditbetrag, sondern auch das Zinsrisiko abgedeckt werden muss. - Alles zum Ratenkredit und Leasingkredit.
Wird der Kredit auf Mitverpflichtete abgestellt, so ist natürlich deren Bonität zu prüfen. Der Mitverpflichtete muss seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen oder aber eine Besicherung gemäß der oben angeführten Aufstellung erbringen.

Kreditwürdigkeitsprüfung bei Dispositionskredit

Dispositionskredite werden grundsätzlich nur der Privatkundschaft eingeräumt.
Voraussetzungen sind ein laufendes, regelmäßiges Einkommen, ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis und eine ordnungsgemäße SCHUFA Auskunft. Die Kredite werden weitgehend ohne Formalitäten schnell und unbürokratisch gewährt. Der Verwendungszweck ist frei. Tilgungen sind nicht vorgesehen. Die Zinsen werden immer nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet. Eine Bearbeitungsgebühr wird üblicherweise nicht erhoben. Eine Besicherung wird normalerweise nicht verlangt.
Die Höhe des Dispositionskredites richtet sich regelmäßig nach der Höhe des auf dem Konto eingehenden Nettogehaltes des Kunden. Üblicherweise gilt:
2 bis 3 Nettomonatsgehälter = Höhe des Dispositionskredites, wobei es Ober- und Untergrenzen gibt, die je nach Institut verschieden ausfallen. Im Einzelfall kann diese Grenze natürlich auch unter- und sogar überschritten werden. Als Voraussetzung sollte gelten, dass das Gehalt mindestens dreimal auf dem Konto eingegangen ist. Unter Umständen ist der Nachweis mittels Gehaltsabrechnung und Bestätigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber einzuholen.
Sollte einem Kunden kein Dispositionskredit eingeräumt werden können, weil
- die Höhe nicht ins Programm passt,
- die Konditionen abweichend von der Norm dargestellt werden sollen,
- eine Besicherung notwendig ist,
dann können auch Kontokorrentkredit gewährt werden. Hier ist dann eine entsprechende Kreditwürdigkeitsprüfung vorzunehmen.
Besonderheiten bei Neukunden
Ein gewisses Risiko besteht bei der Gruppe der Neukunden. Es gibt sicherlich immer Gründe, die Bankverbindung zu wechseln. Vorsicht ist allerdings in folgenden Fällen geboten:
- Die kontoführende Stelle ist weder in der Nähe des Arbeitsplatzes noch in der Nähe der Wohnung des Neukunden.
- Der Wechsel wird mit der Angabe begründet, man sei mit seiner "alten" Bankverbindung aufgrund eines Zweigstellenleiterwechsels oder einer personellen Änderung in der Betreuung nicht mehr zufrieden.
- Ein Konto wird eröffnet und der Kunde möchte gerne bis zum ersten Gehaltseingang in circa vier bis sechs Wochen Euro 300,- abheben. In den meisten Fällen werden diese Wünsche - verständlicherweise im Hinblick auf den starken Konkurrenzdruck - unter der Voraussetzung erfüllt, dass die SCHUFA Auskunft in Ordnung ist und eine Gehaltsabrechnung vorliegt. Später stellt sich dann heraus, dass Vorauszahlungen und Überziehungen unwiederbringlich verloren sind.
Diese Aufzählung möglicher Risiken wird allerdings niemanden davon abhalten, neue Konten zu eröffnen. Sie soll lediglich die Wachsamkeit für derartige Gefahren verschärfen. - Der Lombardkredit und - Infos zum Personalkredit.