Dauerauftrag

Bei einem Dauerauftrag stellen Sie einen Antrag auf Zahlung eines bestimmten Betrags auf ein fremdes Konto.

Dies können Mitgliedsbeiträge, Gehälter oder Raten für einen Kredit sein. Der Dauerauftrag muss aber immer erst vom Kontoinhaber schriftlich genehmigt werden. Beim Dauerauftrag ist die von der Bank zu überweisende Summe immer dieselbe und wird bis zur Kündigung fortlaufend überwiesen. Hier müssen dieselben Angaben gemacht werden, wie bei einer normalen Überweisung. Anders als bei einer Einzugsermächtigung, wo der Empfänger Geld vom Konto abbucht, ist es beim Dauerauftrag der Kontoinhaber, der hier überweist. Ein Dauerauftrag ist bei immer wiederkehrender gleicher Zahlung durchaus sinnvoll und erleichtert die Arbeit ungemein.

Auch für ihre Bausparverträge oder Versicherungen ist diese Form der Überweisung absolut sinnvoll. Der Dauerauftrag hat im Gegensatz zur Einzugsermächtigung immer Vorteile, da sie bei der Einzugsermächtigung grundsätzlich niemandem erlauben, Beträge von ihrem Konto zu entnehmen. Sie können diese zwar innerhalb von sechs Wochen zurückziehen, aber es bleibt ein unangenehmer Nachgeschmack bei dem Gedanken, dass jemand auf ihrem Konto tätig wird. Bei der Wahl zwischen Einzugsermächtigung und Dauerauftrag, ist er immer vorzuziehen. Es gibt keinerlei mögliche Nachteile, die Ihnen bei einem Dauerauftrag entstehen können. Er ist jederzeit kündbar und kostet auch bei vielen Banken nichts zusätzlich.

Dauerauftrag

Als Dauerauftrag bezeichnet man ein spezielles Bankgeschäft, das von nahezu allen Banken und Kreditinstituten angeboten wird. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art der Kontoüberweisung, die an einen bestimmten Zeitpunkt, einen bestimmten Betrag und einen bestimmten Zahlungsempfänger gebunden ist.

Der Dauerauftrag wird meist für laufende Zahlungen gewählt, die in regelmäßigen Abständen und in gleichbleibenden Beträgen erfolgen. Dazu können zum Beispiel die Wohnungsmiete, Stromzahlungen, Telefonkosten oder andere gleichbleibende Gebühren zählen. Ein Dauerauftrag muss immer vom Kontoinhaber in Auftrag gegeben werden. Dieser kann den Dauerauftrag entweder über das E-Banking oder am Schalter in der zuständigen Bankfiliale beauftragen. Damit die Überweisungen fehlerfrei erfolgen, ist die Angabe einiger Daten notwendig. So müssen auf jeden Fall der Empfänger und die Kontonummer des Empfängers, der Zahlungsbetrag, der Tag der Zahlung und der Abstand der Zahlungen (zum Beispiel monatlich, jährlich, wöchentlich oder quartalsweise) angeführt werden.

Auch das Datum der ersten Durchführung des Dauerauftrags ist notwendig, um die Zahlungen korrekt zu beauftragen. Die Kosten für einen Dauerauftrag sind in der Regel gleich hoch wie für gewöhnliche Überweisungen.

Eine spezielle Form des Dauerauftrags ist der Abschöpfungsauftrag. Der Zeitpunkt und der Empfänger der Zahlung werden vorab vom Kontoinhaber festgelegt. Im Gegensatz zum Dauerauftrag, ist die Höhe der Zahlung bei einem Abschöpfungsauftrag jedoch immer unterschiedlich. Hierbei wird eine bestimmte Grenze hinsichtlich des Kontostands festgelegt. Übersteigt dieser zum Zahlungszeitpunkt die festgelegte Grenze, wird der Differenzbetrag „abgeschöpft“ und überwiesen.