Dauerauftrag

Bei einem Dauerauftrag stellen Sie einen Antrag auf Zahlung eines bestimmten Betrags auf ein fremdes Konto.
Dies können Mitgliedsbeiträge, Gehälter oder Raten für einen Kredit sein. Der Dauerauftrag muss aber immer erst vom Kontoinhaber schriftlich genehmigt werden. Beim Dauerauftrag ist die von der Bank zu überweisende Summe immer dieselbe und wird bis zur Kündigung fortlaufend überwiesen. Hier müssen dieselben Angaben gemacht werden, wie bei einer normalen Überweisung. Anders als bei einer Einzugsermächtigung, wo der Empfänger Geld vom Konto abbucht, ist es beim Dauerauftrag der Kontoinhaber, der hier überweist. Ein Dauerauftrag ist bei immer wiederkehrender gleicher Zahlung durchaus sinnvoll und erleichtert die Arbeit ungemein.

Auch für ihre Bausparverträge oder Versicherungen ist diese Form der Überweisung absolut sinnvoll. Der Dauerauftrag hat im Gegensatz zur Einzugsermächtigung immer Vorteile, da sie bei der Einzugsermächtigung grundsätzlich niemandem erlauben, Beträge von ihrem Konto zu entnehmen. Sie können diese zwar innerhalb von sechs Wochen zurückziehen, aber es bleibt ein unangenehmer Nachgeschmack bei dem Gedanken, dass jemand auf ihrem Konto tätig wird. Bei der Wahl zwischen Einzugsermächtigung und Dauerauftrag, ist er immer vorzuziehen. Es gibt keinerlei mögliche Nachteile, die Ihnen bei einem Dauerauftrag entstehen können. Er ist jederzeit kündbar und kostet auch bei vielen Banken nichts zusätzlich.
Bausparsumme
Kredit Lexikon
Anbau
Kontoeröffnung
Depotgesetz
Internat