Darlehenskonto

Ein Darlehenskonto dient der Verwaltung und Abwicklung eines Darlehensvertrags. Es wird immer mit der Gewährung eines Darlehens eröffnet und zeichnet sämtliche Transaktionen auf.

Zu Beginn der Laufzeit wird die Darlehenszahlung vermerkt. Währen der Laufzeit kommen anfallende Zinsen, Darlehenstilgungen und andere Transfers hinzu, sodass sich sämtliche Bewegungen auf dem Darlehenskonto nachverfolgen lassen. Dem Kunden wie auch dem Kreditinstitut wird es durch das Darlehenskonto ermöglicht, immer und ohne große Vorbereitungen einen Überblick über die aktuelle noch offene Forderung zu erhalten.

Durch das Internet und das eingeführte E-Banking, wird auch das Darlehenskonto bereits von sehr vielen Banken und Kreditinstituten für den Kunden zugänglicher gemacht. Über den E-Banking Zugang kann man den Verlauf seiner Darlehensrückzahlungen, den laufenden Tilgungen, den Zinsaufwänden und den noch offenen Darlehensbetrag über das Internet verfolgen.

Das Darlehenskonto wird meist kostenlos geführt und ist im Darlehensvertrag enthalten. Es erlischt automatisch mit der vollständigen Abzahlung des Darlehens. Ein Darlehenskonto zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass zwar Einzahlungen getätigt werden können, jedoch kein Geld vom Darlehenskonto behoben oder abgebucht werden kann. Es handelt sich also in diesem Falle nicht um ein gewöhnliches Dispo- oder Girokonto. Wie bereits erwähnt, sind Darlehenskonten in der regel kostenlos und im Darlehensvertrag enthalten. Dennoch gibt es aber immer noch vereinzelt Kreditinstitute, die für die Führung des Darlehenskontos Gebühren und Kontoführungskosten in Rechnung stellen. Bei der Unterzeichnung eines Darlehensvertrags lohnt es sich daher auf jeden Fall, genauer hinzusehen.