Darlehenshypothek

Die Darlehenshypothek ist auch unter dem Begriff Festbetragshypothek bekannt. Es handelt sich hierbei um die Absicherung einer Darlehensforderung.

Die Darlehenshypothek gehört zu den häufigsten Arten von Hypotheken und zeichnet sich vor allem durch einen Eintrag im Grundbuch aus. Die Darlehenshypothek ist als eine Art Grundpfandrecht anzusehen und dient dem Darlehensgeber als Sicherheit gegen einen möglichen Forderungsausfall. Durch Forderung zählen nicht nur der Darlehensbetrag, sondern auch die Verzugszinsen, die Zinsen und die Zinseszinsen sowie eventuelle Kreditnebenkosten. Eine Darlehenshypothek muss nicht zwingend für ein Grundstück abgeschlossen werden. Belastet werden können auch Erbbaurechte, eine Wohnung oder ein Gebäude. Werden mehreren Darlehenshypotheken abgeschlossen erfolgen auch mehrere Einträge im Grundbuch. Für die Eintragung von Hypotheken fallen erhebliche Kosten an, die von vielen Kreditnehmern unterschätzt werden.

Zu unterscheiden sind die Darlehenshypotheken von den sogenannten Höchstbetragshypotheken oder Hypotheken für Forderungen aus Verträgen oder Garantien. Wie bei der Darlehenshypothek, handelt es sich auch bei der Höchstbetragshypothek um eine Absicherung gegen eine Forderungsuneinbringlichkeit. Wie der Name aber schon verrät, wird bei einer Höchstbetragshypothek kein generelles Pfandrecht im Grundbuch eingetragen. Es handelt sich vielmehr um ein Pfandrecht bis zu einem bestimmten, festgelegten Höchstbetrag. Eine eingetragene Höchstbetragshypothek sichert meist nicht nur eine Forderung sondern auch künftige Darlehensforderungen der Bank ab. Dies hat nicht nur Vorteile für das Kreditinstitut, sondern erspart auch dem Kreditnehmern unnötige Kosten für weitere Einträge im Grundbuch. Darlehenshypotheken gehören mitunter zu den bekanntesten und häufigsten Verkehrshypotheken der heutigen Zeit.