Auf welche Darlehensvertragsbedingungen muss geachtet werden?
Bei Störungen in der Darlehen Vertragsabwicklung versuchen die Kreditinstitute, ihre dadurch entstandenen höheren Kosten durch entsprechende Entgelte zu decken.
Unterbleibt die Auszahlung aus einem Grund, den die Bank nicht zu vertreten hat, steht ihr eine einmalige Entschädigung von 2 v. H. der Darlehenssumme zu. Dem Darlehensnehmer ist der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Entschädigung.
Ein Schaden für die Bank kann zum Beispiel darin bestehen, dass für die Prüfung und Vorbereitung der Sicherheiten Personal eingesetzt worden ist, z. B. für Gutachtenerstellung, Einsicht in das Grundbuch, Gang zum Notar usw. Zusätzlich kann ein so genannter Refinanzierungsschaden dadurch entstanden sein, dass sich die Bank bei einem anderen Institut die erforderlichen Mittel beschafft hat und sie diese jetzt nicht mehr entsprechend verzinslich einsetzen kann. Über den Schaden kann - wie schon die Verträge zeigen - gestritten werden, zunächst einmal gilt aber die vereinbarte Summe.
Einen Verzugschaden kann das Kreditinstitut geltend machen, wenn der Darlehensnehmer nicht vereinbarungsgemäß seinen Rückzahlungs- und Zinszahlungsverpflichtungen nachkommt. Durch Gerichtsurteil wurde festgelegt, dass formularmäßig vereinbarte Verzugszinsen nicht ohne weiteres verlangt werden dürfen, da die Kreditinstitute nur den Schaden berechnen dürfen, der ihnen entsteht, weil sie die nicht eingegangen Gelder nicht in ihren anderen Geschäftsarten anlegen können. Auch hier gilt eben der Rechtsgrundsatz, dass man am Schadenersatz nicht auch noch Gewinn erzielen soll. Vorsicht ist aber geboten, wenn Formulierungen vorliegen, die das Kreditinstitut berechtigen, den "Darlehen Vertrag als Kontokorrent zu führen", weil dann Zinseszinsen verrechnet werden können.
Zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch Formulierungen, wie die zur sofortigen Fälligkeit des gesamten Darlehens Vertrag:
Die Bank kann unbeschadet ihres Rechts zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund das Kapital für sofort fällig und zahlbar erklären, wenn der Darlehensnehmer mit fälligen Leistungen länger als 14 Tage in Verzug gerät und auch nach einer weiteren Nachfristsetzung durch die Bank von mindestens weiteren 14 Tagen nicht zahlt.
Die Bank ist berechtigt, die Darlehensauszahlung abzulehnen oder bereits bezahlte Beträge für sofort fällig und zahlbar zu erklären, wenn sich die in den Beleihungsunterlagen enthaltenen Angaben als unrichtig erweisen oder wesentliche Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Darlehensnehmers oder Sicherungsgebers eintreten, insbesondere wenn die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens nicht mehr gesichert ist oder die Fertigstellung aus anderen Gründen als gefährdet erscheint.
In Verzug gerät ein Schuldner, wenn er gemahnt worden ist, oder wenn der Zahlungstermin nach Kalenderdatum festgelegt worden ist, was aufgrund eines Zahlungsplans möglich ist. Üblicherweise wird ein Kreditinstitut bei Verzug einer Ratenzahlung also zweimal mahnen.
Dann allerdings ist der Gesamtbetrag fällig, was meistens zur Verwertung der Sicherheit führen wird.
Die Bank ist berechtigt, die Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse mit ihr bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschuldeten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind.
Wenn Annuitätenzahlungen auf
Darlehen Vertrag eingehen, werden diese zuerst auf die Zinsen und Auslagen verrechnet, erst dann als Tilgung angesehen. Bestehen noch andere Forderungen, kann die Zahlung auf diese angerechnet werden, insbesondere dann, wenn die anderen Forderungen ungesichert sind und der volle Wert der Sicherheit auf das Darlehen erhalten bleiben soll. Diese Vorschrift hat eigentlich praktische Bedeutung nur, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und womöglich andere Gläubiger ebenfalls auf die bei der Bank vorhandenen Sicherheiten zugreifen wollen. - Teure
Hypothek siehe
Immobilien Leasing und Abzahlungsdarlehen.
Kann ein Darlehen Vertrag vom Kreditnehmer gekündigt werden?
Anlass für eine Kündigung durch den Kreditnehmer kann sein, dass er vorzeitig zu Geld gekommen ist oder dass er einen anderen günstigeren Kreditgeber gefunden hat. Die Frage entsteht dann, ob überhaupt vor einer vereinbarten Fälligkeit gekündigt werden kann und welche Kosten dabei entstehen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die ohne Zustimmung des Kündigungsempfängers mit dem Zugang wirkt. Ist eine solche nicht möglich, muss ein Darlehensnehmer die Zinsen auf den Darlehen Vertrag vereinbarungsgemäß bis zur vertraglich vereinbarten Kündigung weiterbezahlen. Selbstverständlich können Darlehen Vertragspartner jederzeit durch Vereinbarung einen Darlehen Vertrag aufheben, die Bank kann also mit der vorzeitigen Rückzahlung einverstanden sein. Sie wird sich aber in manchen Fällen eine Entschädigung, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, ausbedingen, die ähnlich wie der Verzugschaden berechnet werden kann.
Ein Kündigungsrecht kann vertraglich vereinbart werden, zum Beispiel durch folgende Klausel:
Der Darlehen Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der ersten oder einer folgenden Festzinsvereinbarung und im Falle der Überleitung in ein Darlehen Vertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gegenüber dem Vertragspartner gekündigt werden.
Solange ein fester Zins vereinbart ist, geben die Kreditinstitute regelmäßig vertraglich kein vorzeitiges Kündigungsrecht. Wenn dies nicht der Fall ist, gelten die Regeln des BGB, die teilweise zwingenden Charakter haben und vertraglich nicht ausgeschlossen werden können. Für Darlehen gelten die §§ 609ff des BGB:
- Beim Darlehen Vertrag mit veränderlichem Zinssatz gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
- Beim Darlehen Vertrag mit Festzinsvereinbarung muss nach Art des Kreditnehmers und der gestellten Sicherheiten unterschieden werden.
- In jedem Fall kann nach Ablauf von zehn Jahren der Darlehen Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten von allen Darlehensnehmern gekündigt werden.
- Bei Ende der Zinsbindungsfrist kann mit einer Frist von einem Monat der Darlehen Vertrag gekündigt werden.
- Beim Darlehen Vertrag an Private kann nach sechs Monaten Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn es nicht durch Grundpfandrechte abgesichert worden ist.
Dies bedeutet, dass Gewerbetreibende bei allen Darlehen und Baudarlehensempfänger bei üblicher grundbuchlicher Absicherung an ein Darlehen Vertrag solange gebunden sind, wie die Zinsbindungsfrist gilt. In Verträgen wird, wie oben gezeigt, oft nur die gesetzliche Regelung wiedergegeben.
Die Kosten einer neuen Besicherung müssen genau mit der Zinsdifferenz für die restliche Zinsbindungsdauer verglichen werden, wenn ein Darlehen Vertrag gekündigt werden soll. Unter Umständen ist wegen der zusätzlichen Kosten einer "Umschuldung" eine neue Zinsvereinbarung selbst auf geringfügig höherem Niveau bei dem alten Kreditgeber günstiger. - Alle
Darlehensarten und ein Darlehensvertrag.
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