Bereitstellungsprovision

Große Investitionen sind nicht immer nur aus Eigenkapital finanzierbar. Die Aufnahme eines Kredits macht dies in solchen Fällen möglich. Die sogenannte Bereitstellungsprovision wird, wie der Name schon erahnen lässt, für die Bereitstellung eines Kredits verrechnet.

Sie stellt für die Banken und Kreditinstitute eine Art Aufwandsentschädigung für die ganze oder nur teilweise Nichtinanspruchnahme eines Darlehens oder Kredits dar. Durch die vereinbarte Bereitstellungsprovision soll für die Banken der Nachteil ausgeglichen werden, dass sie den Kreditbetrag teilweise oder komplett umsonst auf Abruf bereitgestellt haben. Dadurch konnten die Mittel nicht anderweitig investiert werden, was somit auch einen Liquiditätsverlust für die Banken mit sich bringt. Auch auf die Vergabe des Betrags an andere Kreditnehmer und auf den damit verbundenen Zinsertrag musste das Kreditinstitut verzichten. Zudem soll die Bereitstellungsprovision den Verwaltungsaufwand abdecken, der durch die Bereitstellung des Kredits im Laufe der Zeit angefallen ist.

Neben der Bereitstellungsprovision verrechnen viele Kreditinstitute häufig auch einen Bereitstellungszins. Dieser wird monatlich für die Nichtinanspruchnahme des ganzen oder teilweisen Restkreditbetrags in Rechnung gestellt. Der Bereitstellungszins ist jedoch selbstverständlich sehr gering. Die Bereitstellungsprovision wird von Bank zu Bank unterschiedlich berechnet und ist folglich auch unterschiedlich hoch. Um hier Kosten zu sparen, lohnt es sich daher, verschiedene Angebote über Bereitstellungskredite einzuholen. Diese erhält man entweder im Internet oder direkt bei den Geschäftsstellen der jeweiligen Kreditinstitute. Viele Banken verzichten beispielsweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf die Bereitstellungszinsen. Andere wiederum berechnen zwar Bereitstellungszinsen, verlangen dafür aber eine erheblich geringere Bereitstellungsprovision.