Das Anlagevermögen – zahlreiche Vorraussetzungen für einen Kredit

Das Anlagevermögen setzt sich aus dem Unternehmen lange dienenden Immobilien sowie weniger mobile Güter, wie z.B. Maschinen.
Dem Aufbau des Anlagevermögens geht im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung ein Analyseprozess voraus. Das in diesen Analysen erarbeitete Ergebnis bezüglich des Anlagevermögens wird im Rahmen der Kredit Anfrage den Kreditinstituten vorgelegt. Diese Unterlagen zum Anlagevermögen sind dabei häufig so umfangreich, dass die Informationsanforderungen für die Kreditprüfung hinreichend erfüllt werden. Das Kreditinstitut hat anschließend die Aufgabe die zur Verfügung gestellten Informationen zum Anlagevermögen auszuwerten und auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen.
Diese Prüfung wird dann abschließend dokumentiert. Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein die geforderten Informationen zum Anlagevermögen zu liefern, so stellt sich an der Stelle die Frage, ob das Unternehmen überhaupt über eine qualifizierte Unternehmensführung verfügt und damit Kreditwürdig ist. Sollte das Kreditinstitut dennoch an dem Kredit interessiert sein, so ist es erforderlich einen vollständigen Informationsstand zu erzielen, auch wenn dies bedeutet, dass umfangreiche Analysen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden müssen.

Handelt es sich bei dem zu finanzierenden Anlagevermögen um eine Ersatzinvestition, so fällt die Prüfung der Sinnhaftigkeit der Investition weg, da die Prüfung der Notwendigkeit schon bei der ursprünglichen Investition erfolgt ist. Hierbei muss jedoch geprüft werden, ob die damalige Entscheidung zu Anlagevermögen unter den heutigen Umständen noch richtig ist und ob die meist gestiegenen Wiederbeschaffungskosten des Anlagevermögens in Einklang mit den damaligen Kalkulationen zu bringen sind. Somit müssen auch bei Ersatzinvestitionen des Anlagevermögens die gleichen Prüfmaßstäbe angesetzt werden, wie für Neuinvestitionen.

Für die Investition in immaterielles Anlagevermögen, wie z.B. Patente, Lizenzen und Software gelten die gleichen Annahmen, die für das materielle Anlagevermögen getroffen würden. Ähnliches gilt für die Finanzierung eines Unternehmenskaufes. Jedoch treffen hier einige Besonderheiten zu. Es wird hier versucht Eigenleitungen als Entwicklungskosten zu aktivieren. Dabei lässt sich nur schwer beurteilen, inwieweit derartige Entwicklungskosten ein in Zukunft realisierbaren Vermögenswert darstellen.
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