Die Abschreibungen

Durch Abschreibungen lassen sich jede Menge Steuern sparen. Es werden Objekte über deren Nutzungsdauer abgeschrieben, da das Finanzamt davon ausgeht, dass das Objekt über die Zeit verschlissen wird.
Es wird für das Produkt ein Zeitraum festgelegt, in der die Abschreibungen vorgenommen werden und damit grundsätzlich Jahr für Jahr ein gewisser Prozentsatz abgeschrieben. Aber auch hier lässt das Finanzamt unterschiedliche Abschreibungsformen zu, für die jeweiligen Eventualitäten. Abschreibungen können linear, degressiv und erhöht vorgenommen werden. Beim Hausbau gibt es die Unterscheidung zwischen kaufen und bauen, also Herstellkosten oder Kaufkosten.

Manchmal geht dabei aber kaufen und bauen ineinander über, und hier fängt es an kompliziert zu werden. Die Abschreibungen der Herstellkosten beinhalten alle Kosten, die beim Bauen entstehen also alle Handwerkerkosten und allem Materialien, die gekauft werden müssen. Auch Fahrtkosten, Architektenkosten und alle weiteren Kosten, die mit dem Bau zusammenhängen. Auch alle Kosten des Grundstücks und so unwahrscheinliche Angelegenheiten, wie Diebstahl auf der Baustelle, werden mit hineingerechnet. Auch nachträgliche Kosten können abgeschrieben werden also Vergrößerung des Hauses, Verbesserung der Energieeffizienz durch Modernisierung usw. Alle Kosten werden dann in die Grundkosten mit hinein gerechnet und führen so zu höheren Abschreibungen pro Jahr. Bei gekauften Häusern geht es bei Abschreibungen immer um den Kaufpreis. Grundstückskosten und Hauskosten werden dabei getrennt betrachtet, da es für das Gesetz zwei unterschiedliche Sachen sind. Also wird erst der Verkehrswert des Hauses von dem des Grundstücks getrennt, da ausschließlich beim Haus Abschreibungen vorgenommen werden können. Bei Fragen zum Verkehrswert kann Ihnen das Finanzamt am besten weiterhelfen, da sie die größte regionale Erfahrungen haben.
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