Die Abschreibung

Die Abschreibung ist eine Geltendmachung der Ausgaben, die steuerlich zu einem Prozentsatz von Verlusten abgeschrieben werden kann.
Je nach Gesetzgebung und der Höhe bildet sich der Satz der Abschreibung. Es können bei der Abschreibung Verluste gegen Einkünfte verrechnet werden. Der Gesetzgeber regelt sämtliche Abschreibungen und setzt die Höhe fest. Mit Sonderabschreibung versucht der Gesetzgeber Standorte in strukturschwachen Gebieten besonders zu fördern. Auch Denkmalschutz und Sanierung werden bei der Abschreibung besonders berücksichtigt.

Auch die neuen Bundesländer im Osten Deutschlands wurden auf diese Weise subventioniert bis 1998. Bei der Abschreibung gibt es die degressive und die lineare als Hauptabschreibungsform. Linear bedeutet man schreibt immer gleich viele ab, degressiv bedeuteten man schreibt am Anfang viel ab und nachher weniger. Der Gesetzgeber regelt wo welche Form der Abschreibung infrage kommt. Oft wird bei Gebäuden mit Schätzwerten gearbeitet, die dann nie Grundlage für die Abschreibung sind. Bei Mietwohnungen wird die Nutzungsdauer auf 100 Jahre geschätzt also eine lineare Abschreibung von einem Prozent pro Jahr. Werden jetzt aber Reparaturen fällig können diese mit einer geringeren Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei Grundstücken gibt es keine Abschreibung da diese kein abgrenzbares Gut darstellen. Deshalb muss beim Hausbau auch zwischen Haus und Grundstück unterschieden werden. Während Sie das Haus abschreiben können, ist dies beim Grundstück nicht möglich. Da aber meistens beides zusammen gekauft wird, muss man den Wert des Hauses ohne Grundstück schätzen. Dieser geschätzte Wert bildet dann die Grundlage für die Abschreibung. Wie Sie merken ist das Feld der Abschreibungsmöglichkeiten groß. Hier sollte immer ein Fachmann zu Rat gezogen werden.
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